Rechtsprechung
| BVerwG, 04.07.2002 - 2 C 21.01 |
Kopftuchtragende Lehrerin [BVerwG]
Art. 33 Abs. 2, Abs. 3, Abs. 5 GG, Art. 7 GG, eine Lehramtsbewerberin, die im Unterricht aus persönlich-religiösen Gründen ein Kopftuch tragen will, ist deshalb persönlich ungeeignet, Art. 4 Abs. 1 GG, Einschränkung der positiven Glaubensfreiheit von Lehramtsbewerbern mit Rücksicht auf die negative Glaubensfreiheit von Kindern und auf das Erziehungsrecht der Eltern (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG) (Entscheidung aufgehoben durch BVerfG, «kopftuchtragende Lehrerin»)
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
GG Art. 3 Abs. 3 Satz 1, Art. 4, Art. 6 Abs. 2 Satz 1, Art. 7 Abs. 1, Art. 33 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1
Einstellung als Lehrerin an Grund- und Hauptschulen im Beamtenverhältnis auf Probe; Kopftuch, Verbot des Unterrichtens mit islamischem -; Religionsfreiheit. - Bundesverwaltungsgericht
- Alpmann Schmidt
- NWB SteuerXpert START
GG Art. 3 Abs. 3 Satz 1, Art. 4, Art. 6 Abs. 2 Satz 1, Art. 7 Abs. 1, Art. 33 Abs. 2, Art. 33 Abs. 3 Satz 1
- EKD
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beamtenrecht; Verfassungsrecht - Einstellung als Lehrerin an Grund- und Hauptschulen im Beamtenverhältnis auf Probe; Kopftuch, Verbot des Unterrichtens mit islamischem -; Religionsfreiheit
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Einstellung als Lehrerin an Grund- und Hauptschulen im Beamtenverhältnis auf Probe; Kopftuch, Verbot des Unterrichtens mit islamischem -; Religionsfreiheit.
Kurzfassungen/Presse (8)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Lehrerin darf nicht mit Kopftuch unterrichten
- 123recht.net (Pressemeldung)
Moslemin darf nicht mit Kopftuch unterrichten // Neutralitätspflicht staatlicher Schulen
- Benkelberg & Kollegen (Kurzmitteilung)
- lifeandlaw.de (Pressemitteilung)
Lehrerin darf nicht mit Kopftuch unterrichten
- rp-online.de (Pressemeldung)
Klage einer moslemischen Lehrerin zurückgewiesen: Gericht: Kein Unterricht mit Kopftuch
- Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)
Lehrerin darf nicht mit Kopftuch unterrichten
- 123recht.net (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Bundesgericht verhandelt am Donnerstag über Kopftuch-Streit // Muslimische Lehrerin verlangt Einstellung in Schuldienst
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Vor Ergehen der Entscheidung:
Besprechungen u.ä.
- staatsrecht.info (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Der Kopftuchstreit und kein Ende (Dr. Johannes Rux; ZAR 2002, S. 366-368)
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zusammenfassung von "Kruzifix und Kopftuch: Anmerkungen zur Religionsfreiheit von Lehrerinnen und Lehrern" von Assessor Christoph Goos, original erschienen in: ZBR 2003, 221 - 234.
Verfahrensgang
Zeitschriftenfundstellen
- BVerwGE 116, 359
- NJW 2002, 3344
- MDR 2002, 1375
- DVBl 2002, 1645
- NVwZ 2003, 343
- DÖV 2002, 997
Wird zitiert von ... (8)
- BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02
Lehrerin mit Kopftuch
a) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Juli 2002 - BVerwG 2 C 21.01 -,.Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Juli 2002 - BVerwG 2 C 21.01 -, das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 26. Juni 2001 - 4 S 1439/00 -, das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 24. März 2000 - 15 K 532/99 - und der Bescheid des Oberschulamts Stuttgart vom 10. Juli 1998 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 3. Februar 1999 - 1 P L., F./13 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihren Rechten aus Artikel 33 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 4 Absatz 1 und 2 und mit Artikel 33 Absatz 3 des Grundgesetzes.
- BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 472/01
Kündigung einer Verkäuferin wegen Tragens eines - islamischen - Kopftuchs
Vorliegend ist die Klägerin jedoch - anders etwa als eine Lehrerin an einer Grund- oder Hauptschule im Beamtenverhältnis auf Grund der Besonderheiten des öffentlichen Dienstrechts und des Art. 33 Abs. 2 GG (BVerwG 4. Juli 2002 - 2 C 21.01 - NJW 2002, 3344) - in der Lage, ihre vertraglich geschuldete Arbeitsleistung als Verkäuferin auch dann noch zu erfüllen, wenn sie bei ihrer Tätigkeit ein - islamisches - Kopftuch trägt.Damit genießt sie den Grundrechtsschutz aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG (so zuletzt BVerwG 4. Juli 2002 - 2 C 21.01 - NJW 2002, 3344; Böckenförde NJW 2001, 723, 724; Janz/Rademacher NVwZ 1999, 706, 710).
Wegen der Bedeutung, die Muslime dem Kopftuch beilegen, gilt es als Sinnbild einer bestimmten Glaubensüberzeugung, als Ausdruck des Bekenntnisses der Trägerin zum islamischen Glauben und damit als sichtbares Zeichen für die Ausübung ihrer Religion (so zusammenfassend zuletzt BVerwG 4. Juli 2002 - 2 C 21.01 - NJW 2002, 3344;… siehe auch von Mangoldt/Klein/Starck GG 4. Aufl. Art. 4 Rn. 35;… ErfK/Dieterich GG 3. Aufl. Art. 4 Rn. 12;… BK-Zippelius aaO Rn. 95; Hillgruber JZ 1999, 541; Böckenförde NJW 2001, 723, 726).
- VG Darmstadt, 26.11.2002 - 3 G 2481/02
Kruzifix im Sitzungssaal des Kreistags
Insoweit müssen sie vielmehr dann Einschränkungen hinnehmen, wenn dies die Funktionsfähigkeit des jeweiligen unmittelbar oder mittelbar dem Staat zuzurechnenden Organs, dem sie angehören, verlangt (vgl. insoweit BVerwG, NVwZ 1988, 837; NJW 2002, 3344 [3345]).Art. 4 I GG gibt einer Lehrerin auch nicht das Recht, während des Unterrichts aus religiösen Gründen ein Kopftuch zu tragen, weil dies mit der grundrechtlich verbürgten Glaubensfreiheit der Schüler und ihrer Eltern kollidiert (BVerwG, NJW 2002, 3344 [3345]).
Im Gegenteil: Bei seinen sitzungsleitenden Maßnahmen hat der Ag. darauf zu achten, dass aus der verfassungsrechtlich umfassend gewährleisteten Glaubensfreiheit das Gebot staatlicher Neutralität gegenüber den unterschiedlichen Religionen und Bekenntnissen folgt und staatliche Gremien in Glaubensfragen Neutralität bewahren und alles vermeiden müssen, was den religiösen Frieden und eine gedeihliche Koexistenz in der Gesellschaft gefährden kann, um in einer pluralistischen Gesellschaft ein friedliches Zusammenleben der Anhänger unterschiedlicher oder sogar gegensätzlicher religiöser und weltanschaulicher Überzeugungen zu gewährleisten (vgl. BVerfGE 93, 1 [16f.] = NJW 1995, 2477, ebenso BVerwG, NJW 2002, 3344 [3345]).
- BVerwG, 24.06.2004 - 2 C 45.03
Christliche Bildungs- und Kulturwerte; Eignung; Einstellung als Lehrerin an …
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision mit Urteil vom 4. Juli 2002 (BVerwG 2 C 21.01 - BVerwGE 116, 359) zurückgewiesen. - StGH Hessen, 10.12.2007 - P.St. 2016
§ 68 Abs. 2 des Hessischen Beamtengesetzes und § 86 Abs. 3 des Hessischen …
Denn indem der Staat duldete, dass seine Lehrkräfte ihre Glaubens-, weltanschaulichen oder politischen Überzeugungen ohne Einschränkungen offen zur Schau stellen dürften, würden die Schüler religiös, weltanschaulich oder politisch beeinflusst (vgl. BVerwGE 116, 359 [362]).Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Juli 2002 (BVerwGE 116, 359 [362 f.]), auf welches die Mehrheit sich beruft, bezieht sich anders als § 86 Abs. 3 HSchG nicht auf die Kleidung aller "Lehrkräfte in Schule und Unterricht", sondern nur auf das Tragen eines Kopftuchs bei der Unterrichtung von Kindern im Grund- und Hauptschulalter.
- BVerwG, 11.12.2003 - 1 WB 24.03
Laufbahn; Offizier; Offizierbewerberprüfzentrale; Eignung; Beurteilungsspielraum; …
Hierzu zählen die Grundrechte Dritter sowie Gemeinschaftswerte von Verfassungsrang (BVerfG, Urteil vom 24. September 2003 2 BvR 1436/02 ; Urteil vom 4. Juli 2002 BVerwG 2 C 21.01 ).Art. 4 Abs. 1 GG verleiht danach dem Einzelnen keinen uneingeschränkten Anspruch darauf, seine Glaubensüberzeugung im Rahmen staatlicher Einrichtungen zu betätigen oder mit staatlicher Unterstützung zum Ausdruck zu bringen (BVerfG, Beschluss vom 16. Mai 1995 1 BvR 1087/91 ; Urteil vom 4. Juli 2002 BVerwG 2 C 21.01 ).
- ArbG Köln, 06.03.2008 - 19 Ca 7222/07
Kopftuchverbot am Arbeitsplatz
Wegen der Bedeutung, die Muslime dem Kopftuch beilegen, gilt es als Sinnbild einer bestimmten Glaubensüberzeugung, als Ausdruck des Bekenntnisses der Trägerin zum islamischen Glauben und damit als sichtbares Zeichen für die Ausübung ihrer Religion (BVerwG, 4.7.2002, NJW 2002, 3344). - BVerfG, 15.03.2004 - 2 BvR 1436/02 a) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Juli 2002 - BVerwG 2 C 21.01 -,.
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